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   VK Nordbayern, 26.08.2003 - 320.VK-3194-28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28528
VK Nordbayern, 26.08.2003 - 320.VK-3194-28/03 (https://dejure.org/2003,28528)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 26.08.2003 - 320.VK-3194-28/03 (https://dejure.org/2003,28528)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 26. August 2003 - 320.VK-3194-28/03 (https://dejure.org/2003,28528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verhandlungsverfahren: Verbot der Verhandlung mit einem Bieter über Preise, wenn dieser Bieter die Angebotspreise der Wettbewerber kennt

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweite Chance durch neue Preisofferte zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergabeverfahren für die Herstellung eines Fertigraumzellengebäudes; Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz und Wettbewerbsgrundsatz bei Einräumung einer zweiten Chance für Bieter; Zulässigkeit der Vereinbarung über unerhebliche Veränderung des wirtschaftlichsten Angebots

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Vereinbarungen mit Wettbewerbssieger? (IBR 2004, 1007)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Nordbayern, 26.08.2003 - 320.VK-3194-28/03
    Nach dem Beschluss des BayObLG vom 05.11.2002, Az. Verg 22/02 kann die VSt zu einer Zuschlagserteilung verpflichtet werden, wenn eine rechtmäßige Beendigung des Verfahrens auf andere Weise als durch den Zuschlag nicht im Raum steht.
  • VK Nordbayern, 23.06.2003 - 320.VK-3194-17/03

    Formale Anforderungen im Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Nordbayern, 26.08.2003 - 320.VK-3194-28/03
    a) Die Vorgehensweise der VSt ist mit dem bestandskräftigen Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 23.06.2003, Az.: 320.VK-3194-17/03, nicht vereinbar.
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